Fachliche Anerkennung: Fähigkeit, eigenes fachliches Können sowie das anderer sachlich anzuerkennen
Kompetenzbegriff:
Wendet moderne Methoden von Wissensbeschaffung und -management aktiv an; verfügt über ein umfassendes fachlich-sachliches und methodisch-prozessuales Wissen dafür
Setzt das umfassende Wissen praktisch und fachlich sicher um
Kommuniziert das Wissen auch überfachlich auf anerkannte Weise und ist auf Grund des eigenen Wissens gesucht für Aufgaben und Funktionen auch außerhalb des Unternehmens
Erhält auf Grund der fachlichen Anerkennung Einladungen zu nationalen und internationalen Arbeitsgruppen, Workshops, Konsultationen …
Erläuterungen:
Fachliche Anerkennung bezeichnet hier die soziale Wertschätzung des fachlich-sachlichen und des methodisch-prozessualen Wissens einer Person (und nicht die zertifizierte Qualifikation, die Approbation usw.) einschließlich ihrer Fähigkeit, das Wissen auch praktisch ein- und umzusetzen. Weitere Kriterien der fachlichen Anerkennung sind oft technisches und technologisches Know How, Sicherheit im Umgang mit Menschen bei der Weitergabe des Wissens – auch in interkulturellen Situationen. Auch die persönliche Reputation, Einladungen zu wichtigen Arbeitskreisen und Workshops, die Erwähnung in Fachblättern und Fachzusammenhängen, die gesuchte Einbindung der Person in soziale Netzwerke, die Übertragung von Aufgaben auch außerhalb des eigenen Unternehmens (Gremien, Beiräte, Vorstände…) sind Kriterien der fachlichen Anerkennung einer Person. Eine fachliche Anerkennung zu erreichen ist, neben dem Streben nach entwicklungsfördernden Arbeitsbedingungen und gutem Gehalt, eine der wichtigsten Triebkräfte von Persönlichkeits- und damit von Personalentwicklung im Unternehmen. Das gilt insbesondere für Führungsfunktionen.
Kompetenzübertreibungen:
„Tanzt auf vielen fachlichen Hochzeiten“ (Gremien, Arbeitskreisen…) zugleich; handelt übereifrig in der Wissensaufnahme und -Wiedergabe…