Folgebewusstsein: Fähigkeit, die Folgen von Entscheidungen voraussehend zu erkennen
Kompetenzbegriff:
Handelt auf der Grundlage eines großen fachlichen und methodischen Wissens über die auf dem eigenen Gebiet wirkenden Ursache – Folge – Beziehungen
Schätzt Folgeerscheinungen in ihren Auswirkungen auch ohne strenge Kausalzusammenhänge intuitiv „statistisch“ ab
Handelt verantwortlich in Kenntnis der sozialen Folgen dieses Handelns und Entscheidens
Berücksichtigt im eigenen Handeln auch umfassendere, nicht selbst verursachte, über die Privat- und Unternehmenssphäre hinausgehende soziale Folgen (z. B. ökologische Zusammenhänge)
Erläuterungen:
Folgebewusstsein umfasst zwei Komponenten. Zum Einen das fachliche und methodische Wissen um kausale und statistische Prozessabläufe: bestimmte Sachverhalte, Bedingungen, Ursachenkonstellationen bringen kausal oder statistisch determinierte Folgeerscheinungen hervor; z. B. hat eine bestimmte Personal-, eine bestimmte Verkaufsentscheidung bei zureichender Fach- und Methodenkenntnis vorhersehbare Konsequenzen für den internen Prozess der Arbeitsgestaltung bzw. für den Erfolg oder Misserfolg am Markt. Zum Anderen umfasst Folgebewusstsein auch das soziale Sich-Verantwortlich-Fühlen für Folgen eigener Maßnahmen und Entscheidungen für den eigenen Arbeitsbereich oder das gesamte Unternehmen. Oft greift dieses Folgebewusstsein auch über die eigene Privat- und Arbeitssphäre, über das eigene Unternehmen hinaus und hat breitere politisch-ökonomisch-soziale Folgen im Blick. Das ist z. B. beim ökologischen Folgebewusstsein (Beispiel Technikfolgenabschätzung) der Fall.
Kompetenzübertreibungen:
Blockiert die eigene Spontaneität und Entschlusskraft auf Grund zu starker Vorwegnahme aller möglichen Folgen…