Kooperationsfähigkeit: Fähigkeit, gemeinsam mit anderen erfolgreich zu handeln
Kompetenzbegriff:
Koordiniert und organisiert gemeinsames Handeln aufgrund entsprechend ausgeprägter Fähigkeiten und Erfahrungen
Motiviert Kollegen und Mitarbeiter durch produktive Teambildung und Teamarbeit
Fördert und wertet Konsensfähigkeit und gegenseitige Akzeptanz hoch, schätzt die Ergebnisse anderer
Arbeitet offensiv mit den (personellen) Ressourcen des Unternehmens
Erläuterungen:
Kooperationsfähigkeit bezeichnet das Vermögen zur sozialen Zusammenarbeit. Das bezieht die Fähigkeit ein, aus einzelnen Personen (zumindest zeitweilig) eine sich gegenseitig ergänzende und unterstützende Gemeinschaft zu gestalten, die Neuem gegenüber aufgeschlossen und handlungsbereit ist und sich gegenüber anderen Personen und Gruppen nicht ablehnend verhält.
Bedeutsam sind der Wille und die Fähigkeit, auch schwierige Personen in Teamarbeiten einzubeziehen – und zwar so, dass im persönlichen Wettbewerb und abgestimmter Zusammenarbeit Hochleistungen für den Kunden und das Unternehmen erzielt werden
Kompetenzübertreibungen:
Handelt zu kompromisslerisch; ist zu stark auf Konsens und „Miteinander“ aus…