Integrationsfähigkeit: Fähigkeit, mit anderen Personen erfolgreich zusammenzuwirken
Kompetenzbegriff:
Bündelt zielorientiert unterschiedliche soziale Bestrebungen, Interessen und Handlungen; setzt erfolgreich Methoden ein, psychische- und Handlungskonflikte rechtzeitig zu erkennen, und sie zu neutralisieren
Bringt zu integrierende Personen zu gemeinsamem Handeln, fühlt sich dazu in deren widersprüchliche psychischen Bedingungen und Sichtweisen ein und wirkt als Vorbild
Schafft die institutionellen Rahmenbedingungen der Integration mit oder nutzt sie zumindest aktiv
Verankert die Notwendigkeit und Fruchtbarkeit von Integration fest im persönlichen Werte- und Normensystem
Erläuterungen:
Integrationsfähigkeit kennzeichnet das personale Vermögen, unterschiedliche soziale Bestrebungen, Interessen und Aktionen zu gemeinsamem Handeln zu bündeln und für die Arbeit, das Unternehmen, die Organisation… wirksam werden zu lassen. Integration wird damit nicht als ein zu erreichendes Ziel aufgefasst, sondern als das Prozessgeschehen selbst. Dabei sind integrative Prozesse diejenigen, bei denen „Einigungen“ zwischen gegensätzlichen Sichtweisen, interagierenden Personen und Personengruppen zu Stande kommen. Einigung bedeutet dabei die Entdeckung des gemeinsam Möglichen bei Akzeptanz des Unterschiedlichen, sie ist die Synthese aus den notwendigen Polen Annäherung und Abgrenzung, die in einem dialektischen Verhältnis zueinander stehen. Psychisch geht es bei der Integrationsfähigkeit um das Wahrnehmen und den Ausgleich widerstreitender psychischer Anteile, sowie um Probleme der Akzeptanz, u. a. von kulturell geprägtem anderen.
Kompetenzübertreibungen:
Setzt sich integrativ für andere auch dann noch ein, wenn eher Polarisationen notwendig wären; verhält sich kompromisslerisch…