Ausführungsbereitschaft: Fähigkeit, Handlungen gut und gern auszuführen


Kompetenzbegriff:


Treibt als notwendig erkannte Handlungen aktiv und schnell voran und setzt sich selbst Erfolg versprechende Ziele
Erfasst die Voraussetzungen des Handelns soweit, wie sie für die eigene Aktivität wichtig werden können
Eignet sich auch auf unkonventionelle Weise das notwendige Wissen und die notwendigen Erfahrungen an
Gewinnt die eigenen Antriebe aus der Aufgabe selbst – nicht aus dem Bestreben, es anderen – z.B. Vorgesetzten – „recht zu machen“


Erläuterungen:


Ausführungsbereitschaft kennzeichnet die Aktivität, als notwendig erkannte Handlungen und Arbeitstätigkeiten schnell, sachgemäß und mit hohem Nutzen zu realisieren. Das setzt sachentsprechende und aktiv angeeignete Kenntnisse der Ausführungsbedingungen voraus sowie eine starke persönliche und soziale Motivation und die Fähigkeit, sich hohe aber realisierbare Handlungsziele zu setzen.


Kompetenzübertreibungen:


Vollzieht einmal für notwendig erkannte Handlungen vorschnell und „ohne Rücksicht auf Verluste“…