Entscheidungsfähigkeit: Fähigkeit, Entscheidungen unverzüglich zu treffen


Kompetenzbegriff:


Entscheidet aktiv zwischen unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten; realisiert selbst gesetzte, eigene, kreative Ziele
Beurteilt Alternativen sowohl erkenntnismäßig wie wertemäßig
Nutzt in Fällen nicht berechenbarer Entscheidungen den eigenen emotionalen und erfahrungsmäßigen Hintergrund um aktiv zu werden
Setzt deutliche Prioritäten, um zu handeln; konzentriert sich auf das Wesentliche


Erläuterungen:


Entscheidungsfähigkeit ist das personale Vermögen, aktiv und selbstbestimmt die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten voll wahrzunehmen, um einen Auftrag oder eine Aufgabe zu erfüllen. Das schließt stets selbstständige, kreative Zielsetzungen ein. Entscheidungen sind der Drehpunkt zwischen jedem Handlungsentschluss und der Handlungsausführung; Entscheidungsunfähigkeit führt zu Handlungsunfähigkeit. Je größer die Freiheitsgrade des Handelns sind, je unbestimmter sich Aufgaben und Ziele der Arbeit darstellen, desto wichtiger wird die Entscheidungsfähigkeit. Führungsfähigkeit setzt in besonderem Maße Entscheidungsfähigkeit voraus und schließt damit zugleich das Setzen von Zielen, das wirksame Entscheiden, Realisieren, Kontrollieren sowie das differenzierte Fördern von Menschen ein. Es ist die Fähigkeit, Mitarbeiter zielorientiert, planvoll, organisiert und kontrolliert einzusetzen und zu steuern und selbst Vorbild zu sein. Das ist ohne die Fähigkeit, zu entscheiden, nicht zu realisieren.


Kompetenzübertreibungen:


Trifft Entscheidungen vorschnell, unabgesprochen, leichtsinnig, unbedacht…